Kreisfeuerwehrverband
Eichstätt
Startseite » Archiv » Das Jahr 2009 » Newsletter des LandesFeuerwehrVerbandes Bayern e.V. - Nr. 2009/005
04.06.2009
Aktuelle Informationen zur Änderung des Fahrerlaubnisrechts
Nachstehend erhalten Sie eine Information des DFV nebst Anlagen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung:
Sicherlich auch im Kontext der anstehenden Europawahl am kommenden Sonntag ist zur Schaffung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren der Eindruck erweckt worden, eine für die Feuerwehren akzeptable Regelung sei jetzt sicher. Gerne informieren wir deshalb über den aktuellen Diskussionsstand:
DFV-Präsident Hans-Peter Kröger sitzt zusammen mit dem Vorsitzenden des LFV Bayern, Herrn Alfons Weinzierl, und dem stv. Vorsitzenden des LFV Schleswig-Holstein, Herrn Walter Behrens, am "Runden Tisch" des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Es haben bislang zwei Termine stattgefunden, der dritte Termin ist für kommenden Montag, 8. Juni 2009, in Berlin, anberaumt.
Die Stellungnahme des DFV zum Entwurf einer (…) Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Datenblatt-Nr. 16/12188, Stand: 17.04.2009) stellen wir hier gerne zur Verfügung. Daraus ist die klare und mit den Ordentlichen Mitgliedern abgestimmte Position des DFV erkennbar.
Der Bundesrat ist bei seiner Sitzung am 15. Mai 2009 bei zwei konkurrierenden Entwürfen des Innen- und des federführenden Verkehrsausschusses der Stellungnahme des Innenausschusses gefolgt. Diese basiert auf den Kernforderungen des DFV. Außerdem definiert die Stellungnahme die Feuerwehren als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland und schafft damit die Grundlage, dass zur Ausweitung der Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t durch die in Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG eröffneten Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht werden kann.
Die Bundesregierung steht den Vorschlägen kritisch gegenüber und hat zwischenzeitlich durch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates festgestellt, dass im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben zwingend für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 to. bis 7,5 to. zulässiger Gesamtmasse eine Prüfung bestanden werden muss.
Zur Frage, ob die Fahrzeuge der Feuerwehren in Deutschland dem Katastrophenschutz zuzuordnen sind und damit unter eine Ausnahmeregelung der Europäischen Führerschein-Richtlinie fallen, hat die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, mit Schreiben vom 13. Mai 2009 mitgeteilt, dass eine Eingliederung künftig nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Dies bedürfe jedoch noch einer entsprechenden juristischen Prüfung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Eine Ablichtung des Schreibens vom 13. Mai 2009 finden Sie hier.
Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass zum heutigen Zeitpunkt
Bitte informieren Sie Ihre Abgeordneten entsprechend.
Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir weiterhin zeitnah informieren.