Empfehlung des LFV Bayern zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb im Ampelmodell
Der Landesfeuerwehrverband Bayern hat für die Feuerwehren eine Empfehlung zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb im Ampelmodell herausgegeben. Darin wird den Feuerwehren empfohlen je nach Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises Maßnahmen zu ergreifen.
Ampelmodell des LFV Bayern [PDF Download]
Pressemitteilung des LFV Bayern - Stand 19.10.2020
Unterdessen hat der Landkreis Eichstätt zum 18.10.2020 den Inzidenzwert von 35 überschritten und ist nun nach dem Ampelmodell auf „GELB“
Pressemitteilung des Landratsamt Eichstätt [mehr]
Corona-Signalwert im Landkreis Eichstätt erstmalig überschritten
Entsprechende Maßnahmen gelten ab Montag (19.10.2020) für mindestens eine Woche. Eine Verlängerung der Dauer ergibt sich bei einer dauerhaften Überschreitung des Schwellenwertes entsprechend.
Den Feuerwehren des Landkreises Eichstätt wird entsprechend den Empfehlungen des LFV Bayern empfohlen die Maßnahmen nach dem Ampelmodell „GELB“ umzusetzen! – das bedeutet:
1. Durchführung von ausschließlich feuerwehrinternen Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr ohne Beteiligung von Mitgliedern anderer Feuerwehren. Größere Übungen (z.B. zugübergreifende Ausbildungen und Übungen) finden nicht statt.
2. Praktische Ausbildungen können in Kleingruppen mit max. Staffelstärke durchgeführt werden. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände (> 1,5 m) zu achten.
3. Übungen sollten nach Möglichkeit am eigenen Standort, nur im eigenen Schutzbereich und vornehmlich im Freien durchgeführt werden.
4. Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
5. Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Mund-Nase-Bedeckung muss immer getragen werden!
Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Nach ASR A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 –5 min)
6. Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
7. Kann übungsbedingt auch im Freien der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
8. Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen sowie CSA-Ausbildungen sollten nicht stattfinden.
9. Bei Stationsausbildungen oder Fahrzeugkunde sollte auf eine möglichst geringe Durchmischung von Übenden und Ausbildern geachtet werden.
10. Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
Wie bisher gelten (bei allen Ampel-Stufen) grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst:
➢ Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
➢ Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
➢ Meiden von Menschenansammlungen
➢ Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
➢ Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
➢ Husten und Nies-Etikette beachten
➢ Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
➢ Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face-to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
➢ Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung(z.B. Schutzbrille)
➢ Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
➢ Großzügiges Desinfizieren der Hände
➢ Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen(med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3)bei einem Außenkontakt
➢ Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
➢ Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 –5 min.
➢ Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
➢ Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
➢ Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
➢ Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
➢ Minimalisierung des Einsatzpersonals